Gerd Fischer · Dipl.-Ing. Architekt · ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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Baulicher Wärmeschutz |
Bei Neubau, Änderung, Erweiterung oder Ausbau von Gebäuden ist die Energieeinsparverordnung einzuhalten. Beim Neubau eines Gebäudes oder dem Verkauf eines bestehenden Gebäudes, ist dem Bauherren bzw. Käufer ein Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis ist auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energieeinsparungsnachweis) oder des erfaßten Energieverbrauchs auszustellen. |
Ich bin durch die Bayerische Architektenkammer als verantwortlicher Sachverständiger nach §2 ZVEnEV (Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) bzw. nach §3 AVEn (Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften) anerkannt und in die entsprechende Liste eingetragen. In dieser Eigenschaft berate ich bei Fragen des baulichen Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes und erstelle Energieeinsparungsnachweise sowie Energieausweise gemäß der Energieeinsparverordnung. Darüber hinaus bin ich berechtigt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung von Anforderungen der Energieeinsparverordnung wegen besonderer Umstände zu bescheinigen (§25 Abs. 1 Satz 1 EnEV). |
Fragen zur Auslegung der Energieeinsparverordnung |
Der Vollzug der
Energieeinsparverordnung ist den zuständigen Landesbehörden
übertragen. Bei Anwendung der Energieeinsparverordnung
stellen sich - wie auch bei anderen Gesetzen und
Verordnungen - immer wieder Fragen der Auslegung. Um eine
bundesweit möglichst einheitliche Anwendung der
Energieeinsparverordnung zu erlangen, hat die
Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz eine Arbeitsgruppe beim Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt) eingerichtet, die in den
Ländern eingehende Fragen von allgemeinem Interesse
beantwortet. Die bisher behandelten Fragen können Sie von der website des Deutschen Institus für Bautechnik herunterladen oder - ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit - hier aufrufen. |
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