Gerd Fischer · Dipl.-Ing. Architekt · ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

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Baulicher Brandschutz

Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) muß für jedes neu zu errichtende Gebäude - mit Ausnahme verfahrensfreier Bauvorhaben (ohne Bauantrag) - ein Brandschutznachweis erstellt werden. Ein Bauantrag führt demnach zur Nachweispflicht. Mit einem Brandschutznachweis wird dargelegt, wie die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden.
Brandschutznachweise dürfen nur von dazu Berechtigten erstellt werden. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 ist die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutznachweis durch den Nachweisersteller oder einen anderen Nachweisberechtigten zu bestätigen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen muß die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises entweder von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder bauaufsichtlich geprüft werden. Die ordnungsgemäße Bauausführung ist von einem Prüfsachverständigen hinsichtlich der Verwirklichung des von ihm bescheinigten Brandschutznachweises zu bescheinigen.
Ich bin in die Liste der Brandschutzplaner nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 BayBO bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen und deshalb berechtigt, Nachweise des vorbeugenden baulichen Brandschutzes für alle Gebäude zu erstellen (Gebäudeklasse 1-5, Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen).

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